Informationen rund um Ihren Termin

Antworten auf häufige Fragen / FAQ

Gesetzliche Zuzahlung

Die Zuzahlung für Heilmittel ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich in der Höhe nach dem Wert der Verordnung. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, muss der verordnende Arzt dies auf dem Rezept vermerken. Ob und wann Sie eine Befreiung erhalten können, wird Ihnen ihre Krankenkasse beantworten können.

Kinder sind generell von der Zuzahlung befreit.

Die gesetzlich vorgeschriebene und von Ihnen zu leistende Zuzahlung der Rezeptgebühren oder sonstige private Leistungen, können Sie vorzugsweise gerne kontaktlos mit der EC-Karte bezahlen.


Daneben besteht auch die Möglichkeit bar zu bezahlen oder per Banküberweisung.

Wichtige Hinweise zu den Behandlungsterminen:

Denken Sie daran, die bewilligte Verordnung Ihres Arztes für physiotherapeutische Behandlungen mitzubringen, gegebenenfalls auch vorhandene Röntgenaufnahmen.

Beim ersten Termin

Tragen Sie zu Ihrer Anwendung idealerweise bequeme Kleidung. Bitte bringen Sie zu jedem Termin ein großes Handtuch mit.

Beim ersten Termin erfolgt immer zuerst ein Gespräch über die Erkrankung und die verordneten Maßnahmen. Das Gespräch dient zur Erhebung eines genauen physiotherapeutischen Befundes, um die für Sie besten aktiven und passiven Behandlungsmaßnahmen herauszufinden.

Weitere Behandlungen

Auf dem Rezept hat Ihr Arzt in der Regel das laut Heilmittelrichtlinien medizinisch notwendige festgelegt. Wenn das Therapieziel danach noch nicht erreicht ist, kann der Arzt, mit medizinischer Begründung, weitere Behandlungen verordnen.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können

Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sein, sagen Sie diesen nach Möglichkeit spätestens 24 Stunden vorher ab – telefonisch oder per E-Mail.

Wir müssen Ihnen sonst eine Ausfallpauschale in Rechnung stellen.